Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden, wenn ein Patient das zuvor ausdrücklich verlangt hat?*". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der Juli 2010. Veröffentlicher der Untersuchung ist IfD Allensbach. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft, Seite 3. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Bin dafür" weist als Wert 74.00 aus. Die Antwortoption "Kommt darauf an" ist mit 21.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Bin dagegen" weist als Wert 5.00 aus.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: *Diese Frage wurde bei der Befragung in folgendem Wortlaut gestellt: "Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung wird ja auch darüber diskutiert, ob lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden sollen, wenn ein Patient das zuvor ausdrücklich erklärt hat. Sind Sie in einem solchen Fall für oder gegen die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen?" Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Pharma & Gesundheit und der Unterkategorie Ärzte & KrankenhäuserDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Arzt, Ärzte, Beihilfe, einstellen, Euthanasie, lebensverlängernde Maßnahmen, Mediziner, Passive Sterbehilfe, Patient, Patienten, Patientenverfügung, Patientenverfügungen, Selbstmord, Selbstmorde, Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizid, Suizide beigeordnet.
Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden, wenn ein Patient das zuvor ausdrücklich verlangt hat?*", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Anzahl der befragten Personen: 527. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: IfD Allensbach. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: 14. August bis 7. September 2009. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende zusätzliche Charakteristika gelten für die Personen dieser Erhebung: Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte.
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