Handelsabkommen

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für deutsche Beteiligung an CETA

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt, dass sich Deutschland vorläufig am Freihandelsabkommen CETA beteiligen darf. Damit entschieden die Richter gegen mehrere Eilanträge, die Vertragsgegner eingereicht hatten. Das Abkommen soll auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel Ende Oktober von den EU-Handelsministern unterzeichnet werden.

Obwohl das höchste deutsche Gericht nun keine einstweilige Verfügung gegen CETA erließ, muss erst noch in einem darauf folgenden Prozess, der ein Jahr oder länger dauern kann, endgültig entschieden werden, ob Deutschlands Beteiligung an CETA zulässig ist oder nicht.

Wie unsere Infografik zeigt, exportiert Deutschland vor allem Kraftfahrzeuge und Maschinen nach Kanada, während aus Kanada vorwiegend Rohstoffe und Maschinen importiert werden.

Beschreibung

Diese Grafik zeigt den deutsch-kanadischen Handel nach wichtigsten Warengruppen 2015 (in Prozent)

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