Störerhaftung

Nur jeder vierte Deutsche surft fremd

Die öffentliche WLAN-Kultur in Deutschland ist im internationalen Vergleich noch wenig ausgeprägt. Das liegt auch daran, dass sich viele potenzielle Anbieter bisher davor scheuten, Dritten freies Internet anzubieten. Betreiber von WLAN-Hotspots mussten aufgrund der Rechtslage immer damit rechnen, von findigen Rechtsanwälten abgemahnt zu werden, weil jemand das jeweilige WLAN genutzt hatte, um beispielsweise illegal Musik herunterzuladen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun geurteilt, dass Betreiber von WLAN-Hotspots nicht dafür haften, wenn über ihren Zugang illegales Filesharing seitens Dritter betrieben wird. Allerdings müssen sie ihr WLAN bei wiederholtem Missbrauch mit Passwörtern schützen. Wie unsere Grafik zeigt, loggt sich in Deutschland nur etwa jeder Vierte in fremde Netze ein - am häufigsten in Hotels, Cafés, Restaurants oder bei Freunden.

Beschreibung

Diese Grafik zeigt, wie viele Deutsche über fremdes WLAN surfen und wo

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