Luftfahrt

Wieviel Geld entgeht dem Staat durch die Steuerbefreiung von Kerosin?

Dem deutschen Fiskus entgehen durch die Befreiung von Kerosin von der Energiesteuer Jahr für Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe. Das zeigt die Statista-Berechnung auf Basis von Daten zum Flugkraftstoffabsatz in Deutschland, die ihrerseits von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) veröffentlicht worden sind. Für den abgebildeten Zeitraum der Jahre 2014 bis 2023 betragen die Steuermindereinnahmen insgesamt rund 70 Milliarden Euro.

Nach Angaben des Umweltbundesamts (PDF-Download) wäre Kerosin gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 des Energiesteuergesetzes mit einem Steuersatz in Höhe von 65,45 Cent/l zu besteuern. Obwohl die Ampelkoalition sich Medienberichten zufolge ursprünglich im vergangenen Dezember beim Bundeshaushalt für 2024 auf eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge und eine Plastiksteuer geeinigt hatte, sind derartige Pläne nun wieder ad acta gelegt worden. Stattdessen ist eine Anhebung der Ticketsteuer auf Passagierflüge beschlossen worden.

Bei der Debatte um die Einführung einer Kerosinsteuer in Deutschland stehen sich die Positionen von Befürwortern und Gegnern diametral gegenüber: Der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft ist der Ansicht, dass eine nur nationale oder nur europäische Kerosinbesteuerung eine erhebliche Verlagerung von Passagierströmen zu Drehkreuzen außerhalb der EU und damit lediglich eine Verlagerung der Emissionen zur Folge haben würde.

Laut Umweltbundesamt (PDF-Download) handelt es sich bei der Kerosinsteuer dagegen primär um eine rein fiskalisch begründete Verbrauchsteuer, die grundsätzlich auch bei anderen Verkehrsträgern anfällt. Ziel sei es, die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung abzubauen. In der Kerosinsteuer enthalten sei auch ein Ökosteuer-Bestandteil. Es sei sinnvoll, diesen ebenfalls zu erheben: Denn der EU-Emissionshandel im Luftverkehr erfolgt nur auf Grundlage der CO2-Emissionen und berücksichtigt nicht die weiteren negativen Umweltwirkungen des Luftverkehrs wie die Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.

Der Verkehrsclub Deutschland weist darauf hin, dass es nach EU-Recht seit 2005 möglich ist, Kerosin national zu besteuern. Diesen Weg hätten beispielsweise die Niederlande und Norwegen schon beschritten. Dass die Kerosinsteuer für Flüge innerhalb Deutschlands machbar sei, habe eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes schon früh belegt. Die Studie von Prof. Dr. Eckhard Pache ist im Jahr 2005 veröffentlicht worden.

Beschreibung

Die Grafik zeigt den Kerosinabsatz in Deutschland und die Steuermindereinnahmen durch Steuerbefreiung von Kerosin.

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