Impfpflicht
COVID-19-Maßnahmen wirken auch gegen Masern
Die vor über zwei Jahren eingeführte Impflicht sieht laut Bundesministerium für Gesundheit vor, "dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen". Und dabei bleibt es auch nachdem das Bundesverfassungsgericht gestern Klagen mehrerer betroffener Familien abgewiesen hat. Aktuell ist die Zahl der Masernfälle außergewöhnlich niedrig, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Indes liegt das laut Robert Koch-Institut nicht an der Impflicht, sondern Corona: "Die übermittelte Fallzahl der Masern ist aufgrund der weltweiten Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2021 in Deutschland weiterhin gesunken."
Beschreibung
Die Grafik zeigt die Anzahl der an das RKI gemeldeten Masernfälle in Deutschland.
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