Gesellschaft
Armutsrisiko alleinerziehend
Alleinerziehende beziehen weit häufiger Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) als Paarfamilien. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten der Bertelsmann Stiftung. Bei einem Vergleich der Bundesländer sticht Bremen mit einer SGB II-Quote alleinerziehender Familien von 62,4 Prozent besonders heraus, gefolgt von Berlin (43,3 %), Nordrhein-Westfalen (43 %) und Hamburg (37,8 %). Die Differenz der SGBII-Quote von Alleinerziehenden zu der von Paarfamilien ist ebenfalls in Bremen am größten (+44,3 Prozentpunkte). Im Mittel über alle Bundesländer hinweg liegt die Differenz bei +26 Prozentpunkten.
Zahlreiche Erhebungen zeigen, dass die Alleinerziehenden gegenüber den Eltern, die in Partnerschaft leben, in allen Lebensbereichen deutlich stärker belastet sind. Vor allem in Bezug auf die finanzielle Situation sind Diskrepanzen deutlich. Rund 43 Prozent der Alleinerziehenden geben an, sich finanziell belastet zu fühlen, während dies auf etwa 24 Prozent der Eltern in Paarfamilien zutraf. Die Armutsgefährdungsquote bestätigt dieses Bild: Rund 42,7 Prozent der Haushalte von Alleinerziehenden war im Jahr 2019 bei von relativer Einkommensarmut betroffen.
Neben der Einkommensarmutsquote wird die Armutsbetroffenheit von Haushalten auch über die sozialstaatlich definierte Armutsgrenze gemessen: Nach dieser Armutsdefinition gelten Haushalte als arm, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II) erhalten.
Beschreibung
SGB II-Hilfequoten von Alleinerziehenden und Paarfamilien im Jahr 2020 (in %)
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