Kleiner Waffenschein
Trend zur Selbstbewaffnung hält an
599.940 Kleine Waffenscheine sind derzeit laut einer Recherche des RedaktionsNetzwerks Deutschland hierzulande registriert. Wer einen solchen Schein besitzt, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen verdeckt führen, aber nur im Notfall damit schießen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Bewerber volljährig ist sowie persönlich geeignet und zuverlässig erscheint. Seit 2014 hat die Zahl der Kleinen Waffenscheine bundesweit um 130 Prozent zugenommen. Besonders verbreitet sind sie in Nordrhein-Westfalen (8,6 je 1.000 Einwohner), Schleswig-Holstein (5,5) sowie Hessen und Saarland (jeweils 8,1). Dagegen sind Sachsen (4,5) Hamburger (4) und Bremer (3,2) vergleichsweise wenig an Selbstbewaffnung interessiert.
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