Informationsfreiheitsgesetz

Deutsches Informationsfreiheitsgesetz kaum genutzt

Eine transparent arbeitende Regierung ist ein wichtiger Bestandteil jeder Demokratie. Um der Öffentlichkeit die Arbeit der bundesdeutschen Behörden einsichtig zu machen, trat im Januar 2006 das sogenannte Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die Möglichkeit eines jeden Bürgers, Zugang zu behördlichen Informationen zu erhalten. Zwar erfreut sich dieses Gesetz seit seiner Einführung immer größerer Beliebtheit, vergleicht man die Anzahl der eingegangenen Anträge jedoch mit der Nutzung vergleichbarer Gesetze in Großbritannien oder den Vereinigten Staaten, lässt sich vermuten, dass die Deutschen entweder kaum Wert auf einen transparent arbeitenden Staat legen, von den möglichen Kosten einer Anfrage abgeschreckt werden oder aber einfach noch nicht ausreichend über das Gesetz aufgeklärt wurden. Im Rekordjahr 2017 gingen in allen Behörden auf Bundesebene immerhin 12.950 Anfragen ein, Tendenz steigend.

Wie diese Grafik zeigt, erhalten amerikanische Behörden pro Jahr beinahe 76-mal mehr Informationsanfragen als deutsche. Auch im Vereinigten Königreich stellte man im Jahr 2017 noch 3,6-mal mehr Anfragen. In Deutschland hingegen geben Behörden überdurchschnittlich oft den Zugriff auf Informationen frei, rund 53 Prozent aller Anfragen konnten teilweise oder vollständig erfüllt werden und selbst unter dem Anteil der nicht oder anderweitig lösbaren Anfragen verstecken sich noch eine Reihe von Anfragen, die bereits durch die Aktion Gläserne Gesetze bearbeitet wurden und demnach nicht in der Statistik der gelösten Anfragen auftauchen.

Beschreibung

Diese Grafik zeigt die Anzahl und die Ergebnisse der Anfragen gemäß Informationsfreiheitsgesetzen in Deutschland Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika im Vergleich.

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