Lesehilfe:
Die Statistik zeigt die Anzahl der Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner nach Bundesländern im Jahr 2010. Im Jahr 2010 gab es in Bayern 125 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner.
Die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.