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Verbindlichkeit des Patientenwunsches bei Sterbehilfe

 

Sollte der Sterbewunsch des Patienten für den Arzt verbindlich sein, oder sollte der Arzt nicht an den Willen des Patienten gebunden sein?*

Deutschland; Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte; 527 Befragte; IfD Allensbach Quelle: IfD Allensbach


© Statista 2012

Lesehilfe:
Diese Statistik zeigt Umfrageergebnisse zur Verbindlichkeit des Patientenwunsches bei der Bitte um Sterbehilfe aus Sicht von Ärzten.

Infos zur Statistik
 
Erhebung
Erhebungszeitraum 14. August bis 7. September 2009
Befragung
Anzahl der Befragten 527
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Faktenebene 1
Besondere Eigenschaften Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte
Art der Befragung Telefoninterviews
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch IfD Allensbach
Veröffentlichungsdatum Juli 2010
Hinweise * Diese Frage wurde bei der Befragung in folgendem Wortlaut gestellt: "Einmal angenommen, ein Patient mit einer schweren, unheilbaren Krankheit äußert seinem Arzt gegenüber den Wunsch, sterben zu wollen. Sollte dieser Wunsch des Patienten für den Arzt verbindlich sein und der Arzt dem Patienten auf die eine oder andere Weise helfen, oder sollte der Arzt nicht an den Willen des Patienten gebunden sein?"
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Zu: Sterbehilfe, Patientenwunsch, Verbindlichkeit
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Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Sollte der Sterbewunsch des Patienten für den Arzt verbindlich sein, oder sollte der Arzt nicht an den Willen des Patienten gebunden sein?*". Der angezeigte Graph gibt ein in dieser Form veröffentlichtes statisches Ergebnis wieder. Die Filterfunktion steht für diese Statistik leider nicht zur Verfügung. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht Juli 2010. Die Erhebung wurde herausgebracht durch IfD Allensbach. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft, Seite 9. Der Graph zeigt an der X-Achse keine übergeordnete Beschreibung. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Anteil der Befragten". Die folgende Erklärung der Balken folgt der Reihenfolge von links nach rechts. Die Antwortoption "Arzt sollte nicht gebunden sein" weist als Wert 47.00 aus. Die Antwortoption "Sterbewunsch sollte verbindlich sein" ist mit 38.00 ausgewiesen.

Folgende Anmerkungen wurden für diese Umfrage festgehalten: * Diese Frage wurde bei der Befragung in folgendem Wortlaut gestellt: "Einmal angenommen, ein Patient mit einer schweren, unheilbaren Krankheit äußert seinem Arzt gegenüber den Wunsch, sterben zu wollen. Sollte dieser Wunsch des Patienten für den Arzt verbindlich sein und der Arzt dem Patienten auf die eine oder andere Weise helfen, oder sollte der Arzt nicht an den Willen des Patienten gebunden sein?" Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Pharma & Gesundheit und der Unterkategorie Ärzte & KrankenhäuserDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Aktive Sterbehilfe, Arzt, Ärzte, Euthanasie, Mediziner, Passive Sterbehilfe, Patient, Patienten, Patientenwunsch, Selbstmord, Selbstmorde, Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizid, Suizide, Verbindlichkeit beigeordnet.

Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "Sollte der Sterbewunsch des Patienten für den Arzt verbindlich sein, oder sollte der Arzt nicht an den Willen des Patienten gebunden sein?*", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Anzahl der befragten Personen: 527. Als Ersteller der Studie ist angegeben: IfD Allensbach. Die Ergebnisse stammen aus folgender Studie: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft. Folgende Daten geben den Erhebungszeitraum an: 14. August bis 7. September 2009. Die Erhebung gilt für die Region Deutschland. Für die untersuchten Personen dieser Studie gelten die nachfolgenden besonderen Eigenschaften: Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte.

Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der automatisierten Datenzuspielung vereinzelt grammatikalische Fehler auftreten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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