Kinder

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist

Die Jugendämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr in gut 50.400 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren zehn Prozent mehr Fälle als noch 2017. Es handelt sich dabei um den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012.

60 Prozent der betroffenen Kinder wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 31 Prozent der Fälle gab es Anzeichen für psychische Misshandlungen, wie Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung oder emotionale Kälte. In 26 Prozent gab es Hinweise auf körperliche Misshandlung und in fünf Prozent auf sexuelle Gewalt. Es können mehrere Fälle der Gefährdung gleichzeitig vorliegen.

Am deutlichsten zugenommen haben die akuten Gefährdungen, also die eindeutigen Fälle von Kindeswohlgefährdung. Sowohl bei akuter als auch latenter Gefährdung sind die Jugendämter verpflichtet, mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren, etwa mit Einschaltung des Familiengerichts oder Inobhutnahmen. In Fällen ohne Gefährdung, aber mit Hilfebedarf wird Unterstützung in Form von beispielsweise Erziehungsberatung oder sozialpädagogischer Familienhilfe eingeleitet.

Insgesamt wurden von den Ämtern 2018 knapp 160.000 Fälle geprüft, in knapp 54.000 Fällen gab es keine Gefährdung und keinen Hilfebedarf. In weiteren 53.000 Fällen lag zwar keine Gefährdung, aber Hilfebedarf vor. Der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen ist laut Statistischem Bundesamt nur zu einem kleinen Teil demografisch zu erklären.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die durch das Jugendamt festgestellten Fälle von Kindeswohlgefährdung in Deutschland

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Festgestellte Kindeswohlgefährdung in Deutschland bis 2022
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Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach Ergebnissen bis 2022
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Festgestellte Kindeswohlgefährdung nach Art der Gefährdung 2022
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