Daten & Fakten zu Wahlen
Als Wahlen bezeichnet man Verfahren zur Bestimmung von politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern in Staaten, Ländern und Organisationen. Zu einer Wahl werden alle stimmberechtigten Personen zugelassen, die unter Einhaltung der Wahlordnung ihre Stimme der zur Wahl stehenden Person zukommen lassen können.
Die Hauptintention von Wahlen ist das Mitspracherecht des Einzelnen. Wahlen sind demnach ein demokratisches Grundrecht, das autoritäre und autokratische Regentschaften verhindern soll. In Deutschland gibt es politische Wahlen auf Bundesebene, Länderebene und auf kommunaler Ebene. Hierbei können Personen und Parteien, die zu einer bestimmten Wahl zugelassen wurden, von den Wahlberechtigten gewählt werden.
Wahlen sind ein Grundrecht der Bürger eines demokratischen Staates. In Deutschland sind laut einer aktuellen Umfrage von Infratest etwa 62 Prozent aller Befragten der Meinung, dass es die Pflicht eines jeden Bürgers ist, sich an Wahlen zu beteiligen (»
Meinung zur Wahlbeteiligung als Bürgerpflicht in der Demokratie).
Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Jahr 2009 gab es in der Bundesrepublik etwa 62,2 Millionen wahlberechtigte Bürger (»
Wahlberechtigte für die Bundestagswahl im Jahr 2009). Der Anteil der Frauen lag mit etwa 32,2 Millionen Wahlberechtigten über dem der Männer, von denen sich rund 30 Millionen an der Wahl beteiligen durften.