Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Hat sich das Grundgesetz Ihrer Meinung nach in den letzten 60 Jahren bewährt?". Der angezeigte Graph gibt ein in dieser Form veröffentlichtes statisches Ergebnis wieder. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht Mai 2009. Veröffentlicher der Untersuchung ist ipos. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland, Seite 5. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. Die Y-Achse ist beschrieben mit "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja" weist als Wert 86.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 8.00 ausgewiesen.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die Quelle macht keine Angaben zu fehlenden Prozentpunkten an hundert Prozent. Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Bundesrepublik, deutsch, Empfinden, Empfindung, Geburtstag, Grundgesetz, Nation, Nationalstolz zugewiesen.
Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Hat sich das Grundgesetz Ihrer Meinung nach in den letzten 60 Jahren bewährt?", soweit diese vorhanden sind. Anzahl der befragten Personen: 1.003. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: ipos. Die Ergebnisse stammen aus folgender Studie: 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: April 2009. Die Erhebung ist gültig für die Region Deutschland. Für Personen dieser Erhebung gilt folgendes Alter: ab 18 Jahre. Betrachtet wurden in dieser Erhebung Personen mit folgenden speziellen Eigenschaften: Wahlberechtigte.
Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools ist eine Dienstleistung von Statista. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der automatisierten Datenzuspielung an einigen Stellen grammatikalische Fehler auftreten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Wie geht das?