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Nordrhein-Westfalen - Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie

 

Sollten beim Nichtraucherschutz in NRW weitere gesetzliche Einschränkungen bezüglich des Rauchens in der Gastronomie vorgenommen werden?

Nordrhein-Westfalen; ab 18 Jahre; Wahlberechtigte; 1.001 Befragte; Infratest dimap; 06.07.2010 bis 08.07.2010 Quelle: Infratest dimap


© Statista 2012

Lesehilfe:
Die Statistik bildet die Zustimmung der Befragten zu möglichen Veränderungen im Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Nordrhein-Westfalen ab. 48 Prozent der Befragten wünschen sich, dass die Ausnahmen zum Nichtraucherschutz so bestehen bleiben, wie sie sind.

Infos zur Statistik
 
Erhebung
Erhebungszeitraum 06.07.2010 bis 08.07.2010
Befragung
Anzahl der Befragten 1.001
Region Nordrhein-Westfalen
Makroregion nur Deutschland
Altersgruppe ab 18 Jahre
Faktenebene 2
Besondere Eigenschaften Wahlberechtigte
Art der Befragung Computergestützte Telefoninterviews (CATI)
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch ARD, Infratest dimap
Veröffentlichungsdatum Juli 2010
Hinweise Die Originalfrage lautete: "In Bayern ist das Rauchen in der Gastronomie künftig grundsätzlich verboten, während es in NRW viele Ausnahmen gibt wie z.B. beim Karneval, in Raucherclubs, Festzelten oder Eckkneipen. Wie ist Ihre Meinung: Sollte es beim Nichtraucherschutz in NRW alles so bleiben wie es ist? Sollte es weniger Ausnahmen geben? Oder sollte auch in NRW das Rauchen in der Gastronomie grundsätzlich verboten sein?"
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Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Sollten beim Nichtraucherschutz in NRW weitere gesetzliche Einschränkungen bezüglich des Rauchens in der Gastronomie vorgenommen werden?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik Juli 2010. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse durch Infratest dimap. Der genaue Herkunftsverweis zur Quelle lautet: Nordrhein-Westfalen LänderTREND Juli 2010. Die X-Achse trägt keine besondere Bezeichnung. Die Y-Achse ist beschrieben mit "Anteil der Befragten". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "Alles soll so bleiben, wie es ist" weist als Wert 48.00 aus. Die Antwortoption "Weniger Ausnahmen" ist mit 12.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Grundsätzlich verbieten" weist als Wert 38.00 aus. Die Antwortoption "Weiß nicht, keine Angabe" ist von 2.00 der Befragten angegeben worden.

Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: Die Originalfrage lautete: "In Bayern ist das Rauchen in der Gastronomie künftig grundsätzlich verboten, während es in NRW viele Ausnahmen gibt wie z.B. beim Karneval, in Raucherclubs, Festzelten oder Eckkneipen. Wie ist Ihre Meinung: Sollte es beim Nichtraucherschutz in NRW alles so bleiben wie es ist? Sollte es weniger Ausnahmen geben? Oder sollte auch in NRW das Rauchen in der Gastronomie grundsätzlich verboten sein?" Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Tourismus & Gastronomie und der Unterkategorie Gastronomie & UnterkünfteAls Stichworte (Tags) wurden dieser Frage Bar, Bayern, Gastronomen, Gastronomie, Gastronomiebetriebe, Gaststätte, Gaststättengewerbe, Gastwirtschaft, Kneipe, Kneipen, Ländertrend Nordrhein-Westfalen, Nichtraucher, Nichtrauchergesetz, Nichtrauchergesetze, Nichtraucherkurs, Nichtraucherschutz, Nichtraucherschutzgesetz, Nordrhein-Westfalen, Rauchen, Raucher, Rauchverbot, Rauchverhalten, Restaurant, Restaurants, Verbot, Zufriedenheit zugeordnet.

Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Sollten beim Nichtraucherschutz in NRW weitere gesetzliche Einschränkungen bezüglich des Rauchens in der Gastronomie vorgenommen werden?", soweit diese vorhanden sind. Anzahl der befragten Personen: 1.001. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Infratest dimap. Die Statistik ist Bestandteil dieser Studie: Nordrhein-Westfalen LänderTREND Juli 2010. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 06.07.2010 bis 08.07.2010. Das vorliegende Ergebnis ist gültig für die Region Nordrhein-Westfalen. In dieser Studie wurden Personen folgenden Alters betrachtet: ab 18 Jahre. Betrachtet wurden in dieser Erhebung Personen mit folgenden speziellen Eigenschaften: Wahlberechtigte.

Dieser Textservice , der die Sprachausgabe mittels Vorlese-Tools erlaubt, ist eine Dienstleistung von Statista. Bitte beachten Sie, dass in Folge der automatischen Zuspielung von Daten an einigen Stellen grammatikalische Fehler entstehen können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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