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Meinung zu Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten

 

In Deutschland verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nach 20 Jahren, einfache Sexualstraftaten schon nach 10 Jahren. Sollten für solche Straftaten weiterhin Verjährungsfristen gelten oder sollten solche Straftaten niemals verjähren?

Deutschland; ab 18 Jahre; 1.000 Befragte; TNS Infratest Quelle: Deutsche Kinderhilfe


© Statista 2012

Lesehilfe:
Meinung zu Verjährungsfristen - 87 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Sexualstraftaten niemals verjähren sollten.

Infos zur Statistik
 
schließen Branchen & Kategorien
Gesellschaft , Recht & Justiz
Erhebung
Erhebungszeitraum 20.04.2010 bis 21.04.2010
Befragung
Anzahl der Befragten 1.000
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Altersgruppe ab 18 Jahre
Faktenebene 1
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch Deutsche Kinderhilfe
Veröffentlichungsdatum April 2010
Hinweise Die Frage wurde in folgendem Wortlaut gestellt: "In Deutschland verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nach 20 Jahren, einfache Sexualstraftaten schon nach 10 Jahren. Das heißt, danach ist keine Strafverfolgung mehr möglich. Über diese Verjährungsfristen wird derzeit öffentlich diskutiert. Was meinen Sie? Sollten für solche Straftaten weiterhin Verjährungsfristen gelten oder sollten solche Straftaten niemals verjähren?"
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Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "In Deutschland verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nach 20 Jahren, einfache Sexualstraftaten schon nach 10 Jahren. Sollten für solche Straftaten weiterhin Verjährungsfristen gelten oder sollten solche Straftaten niemals verjähren?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der April 2010. Die Erhebung wurde herausgebracht durch TNS Infratest. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: kinderhilfe.de. Der Graph zeigt an der X-Achse keine übergeordnete Beschreibung. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Anteil der Befragten". Die folgende Erklärung der Balken folgt der Reihenfolge von links nach rechts. Die Antwortoption "Für solche Straftaten sollten weiterhin Verjährungsfristen gelten" weist als Wert 11.00 aus. Die Antwortoption "Solche Straftaten sollten niemals verjähren" ist mit 87.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 1.00 aus. Die Antwortoption "Keine Angabe" ist von 1.00 der Befragten angegeben worden.

Folgende Anmerkungen wurden für diese Umfrage festgehalten: Die Frage wurde in folgendem Wortlaut gestellt: "In Deutschland verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nach 20 Jahren, einfache Sexualstraftaten schon nach 10 Jahren. Das heißt, danach ist keine Strafverfolgung mehr möglich. Über diese Verjährungsfristen wird derzeit öffentlich diskutiert. Was meinen Sie? Sollten für solche Straftaten weiterhin Verjährungsfristen gelten oder sollten solche Straftaten niemals verjähren?" Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Recht & JustizDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Kind, Kinder, Meinung, Sexualdelikt, Sexualstraftaten, Sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Straftat, Straftaten, Straftäter, Strafverfolgung, Verjährung, Verjährungsfristen beigeordnet.

Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "In Deutschland verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nach 20 Jahren, einfache Sexualstraftaten schon nach 10 Jahren. Sollten für solche Straftaten weiterhin Verjährungsfristen gelten oder sollten solche Straftaten niemals verjähren?", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Anzahl der befragten Personen: 1.000. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: TNS Infratest. Folgende Daten geben den Erhebungszeitraum an: 20.04.2010 bis 21.04.2010. Die Erhebung gilt für die Region Deutschland. Für Personen dieser Erhebung gilt folgendes Alter: ab 18 Jahre.

Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der automatisierten Datenzuspielung vereinzelt grammatikalische Fehler auftreten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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