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Information über ELENA-Verfahren durch den Arbeitgeber

 

Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber über dieses sogenannte ELENA-Verfahren informiert worden?

Deutschland; ab 18 Jahre; 492 abhängig Beschäftigte; FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH Quelle: Forschungsgruppe Wahlen


© Statista 2012

Lesehilfe:
Information über ELENA-Verfahren - 55,9 Prozent der abhängig Beschäftigten geben, nicht durch den Arbeitgeber über das ELENA-Verfahren informiert worden zu sein.

Infos zur Statistik
 
Erhebung
Erhebung durchFGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH
Name der ErhebungEinschaltung zu den Themen: ELENA-Verfahrensgesetz
Erhebungszeitraum10.03.2010 bis 17. 03.2010
Befragung
Anzahl der Befragten492 abhängig Beschäftigte
RegionDeutschland
Makroregionnur Deutschland
Altersgruppeab 18 Jahre
Faktenebene1
Art der BefragungTelefoninterviews
Veröffentlichung
Veröffentlicht durchSage
VeröffentlichungsdatumMärz 2010
Hinweise Zuvor wurde bei der Befragung diese Frage gestellt: "Seit dem 1. Januar 2010 ist das sogenannte Elektronische Entgeltnachweis-Verfahrensgesetz, kurz ELENA, für Unternehmen Pflicht. Seitdem müssen Arbeitgeber Angaben zu Lohn und Gehalt ihrer Mitarbeiter jeden Monat an eine Zentrale Speicherstelle übermitteln. Haben Sie davon schon einmal gehört oder haben Sie davon noch nicht gehört?"
Grapherläuterung als Text für Text-to-Speech-Tools
 

Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber über dieses sogenannte ELENA-Verfahren informiert worden?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der März 2010. Veröffentlicher der Untersuchung ist FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: sage.de. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Informiert" weist als Wert 41.20 aus. Die Antwortoption "Nicht informiert" ist mit 55.90 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 2.90 aus.

Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Zuvor wurde bei der Befragung diese Frage gestellt: "Seit dem 1. Januar 2010 ist das sogenannte Elektronische Entgeltnachweis-Verfahrensgesetz, kurz ELENA, für Unternehmen Pflicht. Seitdem müssen Arbeitgeber Angaben zu Lohn und Gehalt ihrer Mitarbeiter jeden Monat an eine Zentrale Speicherstelle übermitteln. Haben Sie davon schon einmal gehört oder haben Sie davon noch nicht gehört?" Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Arbeit, Arbeitgeber, Arbeitsentgelt, ELENA, ELENA-Verfahren, Entgelt, Entgeltnachweis, Gesetz, Gesetze, Information, Kenntnis beigeordnet.

Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber über dieses sogenannte ELENA-Verfahren informiert worden?", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Anzahl der befragten Personen: 492 abhängig Beschäftigte. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Einschaltung zu den Themen: ELENA-Verfahrensgesetz. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: 10.03.2010 bis 17. 03.2010. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 18 Jahre.

Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der automatisierten Datenzuspielung vereinzelt grammatikalische Fehler auftreten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Wie geht das?