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Wie stark belasten EU-Bußgelder US-Techriesen?

Die von der EU-Kommission im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verhängten Bußgelder sind in absoluten Zahlen hoch, fallen im Verhältnis zur Finanzkraft der Tech-Konzerne jedoch kaum ins Gewicht. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten der EU-Kommission und von Finanzberichten der Unternehmen. So beläuft sich die Strafe gegen Google auf 890 Millionen Euro, was lediglich 0,25 Prozent des Umsatzes und 0,76 Prozent des Gewinns entspricht. Der DMA selbst erlaubt Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Für die Höhe der Strafe berücksichtige Brüssel die Schwere und Dauer der Verstöße.

Auch bei Apple und Meta zeigt sich ein ähnliches Bild. Apple wurde von der EU-Kommission im vergangenen Jahr zur einer Strafzahlung von 500 Millionen Euro verurteilt, was nur 0,13 Prozent des Umsatzes und 0,50 Prozent des Gewinns ausmacht. Bei Meta liegen die 200 Millionen Euro Bußgeld aus dem vergangenen Jahr sogar bei lediglich 0,11 Prozent des Umsatzes und 0,37 Prozent des Gewinns. Trotz unterschiedlicher absoluter Summen bleibt die relative Belastung für alle drei Unternehmen gering. Damit unterstreichen die Daten die begrenzte Abschreckungswirkung finanzieller Sanktionen in diesem Maßstab. Selbst hohe Bußgelder könnten für die profitabelsten Digitalkonzerne eher als kalkulierbares Risiko erscheinen, was die Wirksamkeit regulatorischer Eingriffe langfristig infrage stellen könnte.

Die verhängten Strafen stehen im Zusammenhang mit Verstößen gegen diese Vorgaben. So wird Google unter anderem vorgeworfen, eigene Dienste in der Suche bevorzugt zu haben und damit Wettbewerber benachteiligt zu haben. Apple soll Einschränkungen für alternative App-Stores und Zahlungsoptionen aufrechterhalten haben, während Meta wegen der Kopplung von Diensten und der Nutzung personenbezogener Daten ohne ausreichende Wahlmöglichkeiten für Nutzer belangt wurde.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Union einen neuen Regulierungsrahmen geschaffen, der die Marktmacht großer Online-Plattformen begrenzen soll. Der DMA richtet sich gezielt an sogenannte Gatekeeper, also Unternehmen mit besonders starker Stellung in digitalen Märkten. Sie müssen künftig strengere Vorgaben einhalten, etwa zur Interoperabilität ihrer Dienste, zur fairen Behandlung von Wettbewerbern und zur Nutzung von Nutzerdaten. Ziel ist es, den Wettbewerb zu stärken und kleineren Anbietern besseren Zugang zu digitalen Märkten zu ermöglichen.

Beschreibung

Die Grafik zeigt die Höhe der Bußgelder, die die EU-Kommission im Rahmen des Digital Market Acts verhängt hat.

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