Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Sollte Ihrer Meinung nach Folter in dringenden Fällen erlaubt sein?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht April 2009. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse durch Infratest dimap. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: 60 Jahre Grundgesetz, Seite 16. Die X-Achse trägt keine besondere Bezeichnung. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Anteil der Befragten". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja" weist als Wert 19.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 78.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht,keine Angabe" weist als Wert 3.00 aus.
Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: Die Abkürzung bpb steht für Bundeszentrale für politische Bildung. Die Quelle macht keine genauen Angaben zur Fragestellung der Befragung. Die hier gewählte Formulierung kann daher gegenüber der Befragung leicht abweichen. Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Erlaubnis, Folter, Innere Sicherheit, legal, legalisieren, Ordnung, Sicherheit, Sicherheiten zugewiesen.
Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "Sollte Ihrer Meinung nach Folter in dringenden Fällen erlaubt sein?", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Anzahl der befragten Personen: 1.000. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Infratest dimap. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: 60 Jahre Grundgesetz. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 17.02.2009 bis 18.02.2009. Die Erhebung ist gültig für die Region Deutschland. Für Personen dieser Erhebung gilt folgendes Alter: ab 18 Jahre. Betrachtet wurden in dieser Erhebung Personen mit folgenden speziellen Eigenschaften: Wahlberechtigte.
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