Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Beträge, die steuerfrei verschenkt werden dürfen". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Die Filterfunktion steht für diese Statistik leider nicht zur Verfügung. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der März 2009. Die Erhebung wurde herausgebracht durch Bundesverband deutscher Banken. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: bankenverband.de. Die X-Achse trägt keine besondere Bezeichnung. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Beträge der steuerfreien Schenkung". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Ehepartner" weist als Wert 500000.00 aus. Die Antwortoption "Kind" ist mit 400000.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Enkel" weist als Wert 200000.00 aus. Die Antwortoption "Andere" ist von 20000.00 der Befragten angegeben worden.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Lesehilfe: Eltern können jedem Kind bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Finanzen, Versicherungen & Immobilien und der Unterkategorie Bank & GeldanlageDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Beiträge, Betrag, Ehepartner, Enkel, Geld, Geschenk, Geschenke, Grad, Kind, Kinder, Lebenspartner, Partner, Schenkung, Schenkungen, steuerfrei, Steuern, verschenken, verwandt, Verwandte, Verwandtschaft beigeordnet.
Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Beträge, die steuerfrei verschenkt werden dürfen", soweit diese vorhanden sind. Als Ersteller der Studie ist angegeben: Bundesverband deutscher Banken. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 2009. Die angezeigte Statistik ist gültig für die Region Deutschland.
Dieser Textservice , der die Sprachausgabe mittels Vorlese-Tools erlaubt, wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass in Folge der automatischen Zuspielung von Daten vereinzelt grammatikalische Fehler entstehen können. Wir bitten dies zu entschuldigen.
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