Kraftfahrtunfallversicherung in Deutschland - Bestand an Verträgen bis 2022
Die Kraftfahrtunfallversicherung - auch Insassenunfallversicherung genannt - tritt dann in Kraft, wenn eine unfallbedingte Verletzung bei Personen während des Lenkens, beim Be- oder Entladen eines Kraftfahrzeuges, beim Aus- oder Einsteigen oder auch durch das Abstellen eine Fahrzeuges stattgefunden hat. In diesen Fällen werden die Schäden in aller Regel nämlich weder von der Voll- oder Teilkaskoversicherung noch der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.