Die dargestellte Statistik zeigt das Ergebnis einer Erhebung zum Thema ""Der Zweck heiligt die Mittel" - Darf man für einen guten Zweck Gesetze brechen?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der Juni 2001. Veröffentlicher der Untersuchung ist Institut für Demoskopie Allensbach. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: Allensbacher Jahrbuch für Demoskopie 1998 - 2002, Seite 667. Der Graph zeigt an der X-Achse keine übergeordnete Beschreibung. Die Y-Achse ist beschrieben mit "Anteil der Befragten". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja" weist als Wert 30.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 50.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Unentschieden" weist als Wert 20.00 aus.
Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: In der Quelle steht dieser Frage folgende Erläuterung voran: "Manche Leute sagen: 'Wenn etwas einem guten oder wichtigen Zweck dient, dann kann man auch schon mal Gesetze übertreten.' Wer so etwas sagt, hat der recht oder nicht recht?" Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Leben und der Unterkategorie Persönlichkeit & VerhaltenDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Gesetzesbruch, gesetzeswidrig, Gewissen, Gewissenhaftigkeit, guter Zweck, Recht, Rechtmäßigkeit, Schuld, Verantwortung, Zweck, zweckmäßig zugewiesen.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik ""Der Zweck heiligt die Mittel" - Darf man für einen guten Zweck Gesetze brechen?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 250. Als Ersteller der Studie ist angegeben: Institut für Demoskopie Allensbach. Folgende Daten geben den Erhebungszeitraum an: 2001. Die Erhebung bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 16 Jahre.
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