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Gesetzesbruch für guten Zweck

 

"Der Zweck heiligt die Mittel" - Darf man für einen guten Zweck Gesetze brechen?

Deutschland; ab 16 Jahre; 250 Befragte; Institut für Demoskopie Allensbach Quelle: IfD Allensbach


© Statista 2012

Lesehilfe:
50 Prozent der Befragten meinen, dass ein Gesetzesbruch für den guten Zweck falsch ist.

Infos zur Statistik
 
schließen Branchen & Kategorien
Leben , Persönlichkeit & Verhalten
Erhebung
Erhebungszeitraum 2001
Befragung
Anzahl der Befragten 250
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Altersgruppe ab 16 Jahre
Faktenebene 1
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch IfD Allensbach
Veröffentlichungsdatum Juni 2001
Hinweise In der Quelle steht dieser Frage folgende Erläuterung voran: "Manche Leute sagen: 'Wenn etwas einem guten oder wichtigen Zweck dient, dann kann man auch schon mal Gesetze übertreten.' Wer so etwas sagt, hat der recht oder nicht recht?"
Aufgerufen durch andere Nutzer
 
Grapherläuterung als Text für Text-to-Speech-Tools
 

Die dargestellte Statistik zeigt das Ergebnis einer Erhebung zum Thema ""Der Zweck heiligt die Mittel" - Darf man für einen guten Zweck Gesetze brechen?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der Juni 2001. Veröffentlicher der Untersuchung ist Institut für Demoskopie Allensbach. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: Allensbacher Jahrbuch für Demoskopie 1998 - 2002, Seite 667. Der Graph zeigt an der X-Achse keine übergeordnete Beschreibung. Die Y-Achse ist beschrieben mit "Anteil der Befragten". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja" weist als Wert 30.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 50.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Unentschieden" weist als Wert 20.00 aus.

Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: In der Quelle steht dieser Frage folgende Erläuterung voran: "Manche Leute sagen: 'Wenn etwas einem guten oder wichtigen Zweck dient, dann kann man auch schon mal Gesetze übertreten.' Wer so etwas sagt, hat der recht oder nicht recht?" Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Leben und der Unterkategorie Persönlichkeit & VerhaltenDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Gesetzesbruch, gesetzeswidrig, Gewissen, Gewissenhaftigkeit, guter Zweck, Recht, Rechtmäßigkeit, Schuld, Verantwortung, Zweck, zweckmäßig zugewiesen.

Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik ""Der Zweck heiligt die Mittel" - Darf man für einen guten Zweck Gesetze brechen?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 250. Als Ersteller der Studie ist angegeben: Institut für Demoskopie Allensbach. Folgende Daten geben den Erhebungszeitraum an: 2001. Die Erhebung bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 16 Jahre.

Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass durch die Texterstellung unter automatischer Einbindung von Daten an einigen Stellen grammatikalische Fehler vorkommen können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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