Lesehilfe:
Die Statistik bildet die Entwicklung von Korruptionsstraftaten nach ausgewählten Strafnormen in den Jahren von 2007 bis 2009 ab. Im Jahr 2007 sind 3.945 besonders schwere Fälle der Bestechung, Bestechlichkeit erfasst worden.
Korruption wird in der Quelle als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats definiert. Hierbei wird häufig eine Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen ausgenutzt, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet dabei in der Kriminologie Bestechung sowie Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.