Geldfälschungsdelikte in Deutschland bis 2022
Abgebildet wird folgende Straftatgruppe: Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks und Wechseln §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b StGB.
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