Durch Wohnraumschutz wiedervermietete Wohnungen in Hamburg bis 2021
Um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, hat die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober 2018 einen Gesetzesentwurf des Senats beschlossen, der verschiedene Änderungen des Wohnraumschutzgesetzes vorsieht. Unter anderem ist seit dem 1. April 2019 eine Registrierungspflicht für Wohnraum wirksam, der nicht zu Wohnzwecken überlassen werden soll. Demnach darf eine Wohnung in der Hansestadt nur noch mit Genehmigung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt, also zweckentfremdet werden. Zuvor waren seit einigen Jahren zunehmend Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet und über spezielle Plattformen im Internet angeboten worden.