Zustimmungs- und Einspruchsgesetze insgesamt u. nach der Föderalismusreform I bis '21
Bundestags von 1949 bis 2021 gab es insgesamt ähnlich viele Einspruchs- und Zustimmungsgesetze (51 Prozent und 49 Prozent), die verkündet wurden. Zustimmungsgesetze sind Gesetze die das Grundgesetz oder die Interessen der Länder berühren, sie bedürfen einer expliziten Zustimmung durch den Bundesrat. Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat hingegen lediglich nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch erheben, welcher jedoch durch den Bundestag überstimmt werden kann. Nach Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist der Anteil der Einspruchsgesetze gewachsen. Im Zeitraum vom 1. September 2006 bis 23. Oktober 2021 machte er 62 Prozent aus.
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