Drei von zehn Kindern unter 18 Jahren in Bremen leben in einer Familie, die von Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld abhängig ist. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichmonat Dezember 2022 hervor. Wie unsere Grafik zeigt, gibt es nur noch ein Bundesland, das an die Werte aus der Hansestadt heranreicht.
So sind in Berlin etwa ein Viertel der unter 18-Jährigen Teil von Bedarfsgemeinschaften sprich Haushalten, die SGB-II-Leistungen beziehen. Auch der dritthöchste Wert findet sich in einem deutschen Stadtstaat; in Hamburg liegt die Quote bei knapp 20 Prozent. Besonders gering ist der entsprechende Prozentsatz in Süddeutschland. In Bayern sind es beispielsweise nur rund sieben Prozent, in Baden-Württemberg 8,6 Prozent.
Insgesamt sind laut Auswertung des Statistischen Bundesamts deutschlandweit etwa 25 Prozent der Kinder unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Demgegenüber stehen Werte von jeweils rund 20 Prozent bei den 18- bis 65-Jährigen sowie den über 65-Jährigen. Um betroffene Familien besser zu unterstützen, soll 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung analog zur Grundsicherung beziehungsweise dem Bürgergeld für Erwachsene in Kraft treten. Ein erster Entwurf der Familienministerin Lisa Paus aus dem Januar 2023 bezifferte die nötigen Kosten auf zwölf Milliarden Euro, Finanzminister Christian Lindner veranschlagt laut Medienberichten im kommenden Bundeshaushalt derzeit etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr für das Programm.
Die Kindergrundsicherung soll die Stellung von Anträgen für verschiedene Leistungen bei verschiedenen Stellen entbürokratisieren und vereinfachen. Laut Bericht des Deutschlandfunks wird das Programm "Kindergeld und Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch" bündeln und aus einem Grundbetrag, der mindestens dem Kindergeld entsprechen soll, und einem nach Einkommen der Eltern gestaffelten Zusatzbetrag bestehen.