Leitzins der EZB: Entwicklung des Einlagenzinses bis 2024
Die EZB senkt erneut die Leitzinsen: Gemäß geldpolitischem Beschluss vom 12. Dezember 2024 wird der für die Finanzmärkte maßgebliche Einlagesatz, zu dem Banken bei der Europäischen Zentralbank kurzfristig überschüssige Gelder anlegen können, um 0,25 Prozentpunkte auf 3 Prozent gesenkt. Die Änderungen wurden wirksam zum 18. Dezember. Es ist die vierte Zinssenkung des Jahres.
Nach Angaben der Zentralbank ist der Zinssatz für die Einlagefazilität der Zinssatz, mit dem sie ihren geldpolitischen Kurs steuert. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsfazilität galt zuvor als entscheidender Leitzins der EZB, tritt nun aber etwas in den Hintergrund.
Die Einlagefazilität stellt ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems dar, welches den Geschäftsbanken die Möglichkeit bietet, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz für diese ständige Fazilität bildet im Allgemeinen die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt bzw. für den Zinssatz für Tagesgeld. Er entspricht ungefähr dem ehemaligen Diskontsatz der Bundesbank.