Daten & Fakten zum Taxigewerbe
Als Taxigewerbe wird die Beförderung von Personen durch Taxiunternehmen, die für die Beförderung ein Entgelt verlangen, dass nicht verhandelbar ist und daher als „Taxe“ bezeichnet wird. Die Genehmigung zur Gründung eines Unternehmens im Taxigewerbe kann nach Angaben der Handelskammer Hamburg derjenige erhalten, der bestimmte Nachweise der fachlichen Eignung, der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönlichen Zuverlässigkeit erbringt. Dazu gehören u.a. das Bestehen der Fachprüfung bei der Handelskammer, eine ausreichendes Eigenkapital sowie das Vorliegen eines polizeiliches Führungszeugnisses. Das Gesetz, welche diese Voraussetzungen regelt, ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Taxis bekommen spezielle Rufnummern zugeteilt und müssen nach außen hin sichtbar als solches zu erkennen sein. Taxifahrer sind entweder bei einem Taxiunternehmen beschäftigt oder arbeiten als Einzelunternehmer. Es gibt verschiedene Arten von Taxis, zum Beispiel das Funktaxi, Sammeltaxi, Anruf-Sammeltaxi, Wassertaxi, Luftaxi oder das Frauentaxi.
Die Anzahl der
Taxibetriebe in Deutschland stieg zwischen den Jahren 1960 und 2004 von knapp 7.600 auf mehr als 22.800 Unternehmen an. Den Höchststand an Taxibetrieben gab es mit rund 32,500 im Jahr 1992. Bei der
Anzahl der Taxibetriebe nach Bundesländern führte im Jahr 2004 Nordrhein-Westfalen mit rund 4,660 Betrieben vor Bayern mit etwa 3.710 und Berlin mit knapp 3.285 Taxibetrieben. Im Saarland gab es mit ungefähr 160 die wenigsten Taxiunternehmen.
Die
Taxitarife in Deutschland unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Zahlte man im Oktober des Jahres 2009 in Kassel zum Beispiel etwa 3,20 Euro pro Kilometer, lag der Kilometertarif in Bochum bei knapp 1,35 Euro. In München kostete der Taxikilometer rund 1,60 Euro und in Berlin durchschnittlich ungefähr 1,65 Euro.