Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Vom Bundeskartellamt vereinnahmte Bußgelder* von 1993 bis 2010 (in Millionen Euro)". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik Juli 2011. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse durch Bundeskartellamt. Der genaue Herkunftsverweis zur Quelle lautet: Tätigkeitsbericht 2009/2010, Seite 38. Die X-Achse trägt keine besondere Bezeichnung. Die Y-Achse ist beschrieben mit "Bußgelder in Millionen Euro". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "1993" weist als Wert 7.00 aus. Die Antwortoption "1994" ist mit 3.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "1995" weist als Wert 2.00 aus. Die Antwortoption "1996" ist von 4.00 der Befragten angegeben worden. Die Antwortoption "1997" ist mit 130.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "1998" ist mit 16.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "1999" ist mit 59.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "2000" ist mit 36.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "2001" ist mit 38.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "2002" weist als Wert 8.00 aus. Die Antwortoption "2003" weist als Wert 22.00 aus. Die Antwortoption "2004" weist als Wert 9.00 aus. Die Antwortoption "2005" weist als Wert 9.00 aus. Die Antwortoption "2006" weist als Wert 2.50 aus. Die Antwortoption "2007" weist als Wert 114.00 aus. Die Antwortoption "2008" weist als Wert 317.00 aus. Die Antwortoption "2009" weist als Wert 178.00 aus. Die Antwortoption "2010" weist als Wert 124.00 aus.
Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: * Das sind laut Quelle die dem Bundeshaushalt zugeflossenen Bußgelder, die aufgrund eines kartellbehördlichen Bußgeldbescheides verhängt und gezahlt wurden. Nicht davon umfasst sind Bußgelder, die bislang nach den allgemeinen Regeln des Ordnungswidrigkeitenrechts bis zum 30. Juni 2009 infolge gerichtlicher Entscheidungen dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen zugeflossen sind. Erst ab dem 01. Juli 2009 fließen Geldbußen, die das Bundeskartellamt verhängt und gegebenenfalls nach § 82a Absatz 2 Satz 1 auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren vollstreckt, gemäß § 82a Absatz 2 Satz 2, § 131 Absatz 5 Satz 2, generell der Bundeskasse zu. Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Recht & JustizAls Stichworte (Tags) wurden dieser Frage Absprache, Absprachen, Bundeskartellamt, Bußgeld, Bußgelder, Kartell, Kartellrecht, Preisabsprachen, Strafe, Wettbewerb, Wettbewerbsdelikte, Wettbewerbsfähigkeit, wettbewerbswidrig, wettbewerbswidrige Absprachen zugeordnet.
Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Vom Bundeskartellamt vereinnahmte Bußgelder* von 1993 bis 2010 (in Millionen Euro)", soweit diese vorhanden sind. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Bundeskartellamt. Die Statistik ist Bestandteil dieser Studie: Tätigkeitsbericht 2009/2010. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 1993 bis 2010. Das vorliegende Ergebnis ist gültig für die Region Deutschland.
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