Lesehilfe:
Die Statistik zeigt den Anteil der meldepflichtigen Netto-Leerverkaufspositionen in bestimmten Finanztiteln in Deutschland im Jahr 2010. Am 4. März 2010 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Meldepflicht für Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,2 Prozent und eine Veröffentlichungspflicht ab 0,5 Prozent für ausgegebene Aktien der obigen Unternehmen der Finanzbranche erlassen. Allgemein wird als Leerverkauf der Verkauf von Wertpapieren, Waren, Devisen, Optionen und Futures-Kontrakten im Kassa- oder im Termingeschäft bezeichnet, welche sich nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Dies geschieht zumeist mit der Absicht, diese später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen. Die Vorschrift wurde bereits einmal verlängert und gilt nun bis zum 25. März 2012. Bis zum 31. Dezember 2010 wurden der BaFin durch verschiedene Marktteilnehmer Netto-Leerverkaufspositionen der Aareal Bank AG gemeldet, die etwa 0,22 Prozent der gesamten Finanztitel des Kreditinstituts ausmachten.