Der vom lateinischen Wort „cura“ (Pflege oder Sorge) abgeleitete Begriff der Kur fasst medizinische Maßnahmen zusammen, die der Vor- oder Nachsorge von Erkrankungen oder Verletzungen dienen. Das Ziel von Vorsorgemaßnahmen besteht in der Beeinflussung von Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bewegungsmangel), wohingegen bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens im Vordergrund steht. In der Regel ist mit einem Kuraufenthalt auch ein Ortswechsel verbunden. Neben dem Begriff der Kur hat sich im offiziellen Sprachgebrauch vor allem die Formulierung „Rehabilitationsmaßnahme“ etabliert.

Situation in Deutschland
Insgesamt gibt es in Deutschland
1.079 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit rund
161.000 verfügbaren Betten und mehr als
120.000 Beschäftigten. Die Anzahl der Einrichtungen hat sich damit in den letzten zwei Jahrzehnten um rund 20 Prozent reduziert. Von großer Bedeutung sind die z.T. über die nationalen Grenzen hinaus bekannten Heilbäder und Kurorte. In den bundesweit mehr als 350 Standorten werden jährlich mehr als drei Millionen Patienten und Kurgäste versorgt.
Die
Corona-Pandemie bedeutete zuletzt jedoch eine scharfe Zäsur:
Fallzahlen,
Pflegetage und
Bettenauslastung verzeichneten Einbrüche von z.T. deutlich über 20 Prozent. Seit 2020 haben sich die Zahlen allerdings wieder erholt und lagen nähern sich dem Vorpandemieniveau. So verzeichneten deutsch
Heilbäder und Kurorte im Jahr 2023 bereits wieder knapp 127 Millionen Übernachtungen (2019: 132 Millionen). Ein Großteil davon entfällt auf die
Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind allerdings nicht auf stationäre Aufenthalte beschränkt, sondern können auch ambulant durchgeführt werden. Besondere Maßnahmen stellen die Mutter-Vater-Kind-Kuren und die Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt dar.

Finanzierung
Als Kostenträger für Kuren treten in den meisten Fällen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) und Rentenversicherer (GRV) auf, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Maßnahmen der „Rehabilitation und der Teilhabe“ zuständig sind. So finanzierten und bezuschussten die gesetzlichen Krankenkassen zuletzt
rund 154.000 Vorsorge- und
657.000 Rehabilitationsmaßnahmen im
Umfang von insgesamt knapp 4,2 Milliarden Euro. Noch höher liegen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherer, die vor allem für medizinische Maßnahmen zur Widerherstellung der Arbeitskraft zuständig sind. Die GRV investiert jährlich mehr als
4,7 Milliarden Euro in Maßnahmen für Rehabilitation und Teilhabe.
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht
übernommen werden. Aufgrund unterschiedlicher Aktualisierungsrhythmen
können Statistiken einen aktuelleren Datenstand aufweisen.