Zum 11. März 2013 ist das EU-weite Verkaufsverbot von Kosmetikprodukten und –inhaltsstoffen in Kraft getreten, die zuvor an Tieren getestet worden sind. Seit dem Jahr 1998 sind Tierversuche für
in Deutschland, seit 2004 in der Europäischen Union verboten. Mit dem nun anerkannten Verkaufsverbot soll verhindert werden, dass Unternehmen die Erprobung der Rohstoffe und Endprodukte in Drittländer verlegen, um sie daraufhin in die EU einzuführen.

Seit der Einführung der Versuchstier-Meldeverordnung im Jahr 1989 besteht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Versuchstiere. Im Jahr 2012 wurde mit rund
drei Millionen verwendeter Versuchstiere der absolute Höchststand erreicht. Seitdem sind die Zahlen deutlich gefallen und erreichten mit rund 1,8 Millionen Versuchstieren im Jahr 2021 den niedrigsten Stand der letzten Jahrzehnte. In
Bayern werden dabei die meisten Tierversuche unternommen.
In Deutschland genehmigte Tierversuche werden insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung und der translationalen Forschung, also der Gewinnung von anwendbarem Therapiewissen, durchgeführt. Auch im Rahmen von regulatorischen Zwecken, Routineproduktion oder der Hochschulbildung kommen Versuchstiere zum Einsatz. Im Jahr 2021 beanspruchte die
Grundlagenforschung rund 56 Prozent aller Tiere.
Wichtigstes Forschungsgebiet waren dabei zuletzt Erkrankungen des Nerven- und des Immunsystems. Auf Regulation und Routineproduktion entfielen 17 Prozent und auf translationale Forschung rund 14 Prozent der Versuchstiere. Mit Abstand
wichtigstes Therapiegebiet war hier die Onkologie.
Als häufigste Versuchstiere werden in Deutschland
Nagetiere wie Mäuse und Ratten in Forschungslaboren eingesetzt. Aufgrund seiner biologischen Eigenschaften findet auch der Zebrabärberling häufig Verwendung, da sich viele der beim Zebrafisch gewonnenen entwicklungsbiologischen Erkenntnisse auf den Menschen übertragen lassen.
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