Bericht zur Versorgung mit Wohnraum in Berlin 2017
Bericht zur Kooperationsvereinbarung
Am 01.01.2016 ist das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgung – WoVG Bln) in Kraft getreten. Damit wurde die "Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts" gegründet. Die Aufgabe der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) besteht u.a. darin, die unternehmenspolitischen Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu prüfen sowie fortzuschreiben.
Der vorliegende Bericht macht unter anderem deutlich, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen verstärkt Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zur Verfügung gestellt haben. So stieg der Anteil der wieder zur Vermietung gekommenen Bestandswohnungen an Wohnberechtigte und Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) von 57,5 Prozent im Jahr 2016 auf 61,1 Prozent in 2017 an, obwohl die Zahl der wieder zur Vermietung gekommenen Wohnungen insgesamt mit 9.666 Wohnungen aufgrund der angespannten Lage am Berliner Wohnungsmarkt um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr abnahm.
Der vorliegende Bericht macht unter anderem deutlich, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen verstärkt Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zur Verfügung gestellt haben. So stieg der Anteil der wieder zur Vermietung gekommenen Bestandswohnungen an Wohnberechtigte und Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) von 57,5 Prozent im Jahr 2016 auf 61,1 Prozent in 2017 an, obwohl die Zahl der wieder zur Vermietung gekommenen Wohnungen insgesamt mit 9.666 Wohnungen aufgrund der angespannten Lage am Berliner Wohnungsmarkt um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr abnahm.
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