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Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ist als selbständige Bundesoberbehörde nach dem Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet worden. Es führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung, übt die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen.
Der vorliegende Bericht vermittelt einen Überblick über die zahlreichen Themen aus dem Gebiet der Sozialversicherung, mit denen das BVA im Jahr 2017 befasst war, darunter die in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten „Prämienzahlungen“ von gesetzlichen Krankenkassen, die vom BVA angestoßen wurden.
Wir informieren Sie über Industrien, Unternehmen, Verbraucher, Trends, Länder und Politik und behandeln die aktuellsten und wichtigsten Themen in komprimierter Form.
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