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Seit dem 1. April 2017 gilt die reformierte Psychotherapie‐Richtlinie. Psychotherapeutensind seither verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten, und können Patienten in akutenpsychischen Krisen eine Akutbehandlung anbieten. Ziel der Reform war es, dass Patientenschneller einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern haben das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg‐Eppendorf (UKE) beauftragt, im November 2017 eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeuten zur Reform der Psychotherapie‐Richtlinie durchzuführen. Die vorliegende Studie präsentiert ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Reform erstmals Daten dazu, wie sich die Reformauf die psychotherapeutische Versorgung ausgewirkt hat.
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