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Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann“ hat die Versicherungswirtschaft zwei Gedanken aufgenommen und verwirklicht, die im gesellschaftlichen Diskurs heute immer mehr in den Vordergrund treten. Dies ist zum einen der Verbraucherschutz. Versicherungsnehmer, die ihren privaten Versicherungsbedarf decken, sollen in bestimmten Fällen besonders unterstützt werden. Zum anderen wollen die Versicherer die Meinungsverschiedenheiten mit ihren Kunden vorrangig außerhalb eines Gerichtsverfahrens klären. Dies nicht zuletzt deshalb, weil durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Kundenbeziehung weit mehr belastet wird als durch das Schlichtungsverfahren.
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