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Auswertungsstichtag 15. Oktober 2021 - Beitragsjahre 2018 bis 2021
Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und eine ggf. darüber hinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung). Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge zur Verfügung.
Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Zeitreihen, die die Entwicklung der geförderten Personen und des Fördervolumen seit 2002 wiedergeben, ergänzen die Tabellen. Die vorliegenden Tabellen werten die steuerliche Förderung in der Ansparphase aus.
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2022. Das Beitragsjahr 2019 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2020 und 2021 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2018 ausgewiesen.
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