Anzahl der Ausländer in der Türkei aufgeschlüsselt nach Geschlecht bis 2013
Die Staatsangehörigkeit ist die besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Staat, die durch Geburt oder durch Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Eheschließung oder auf anderen Wegen) erworben wird. Ausländische Staatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Darunter fallen auch Staatenlose.