Behinderungen des Luftverkehrs durch zivile Drohnen in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 151 Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen registriert, fast so viele wie im Jahr 2022. Behinderungen umfassen hier alle Situationen, in denen sich unbemannte Flugobjekte bemannten Luftfahrzeugen gefährlich annäherten. Flugsicherungen gehen bereits bei Sichtung einer Drohne von einer Behinderung aus, da Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.
In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.