Bestand an Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen bis 2023
Im Jahr 2023 belief sich die Anzahl an abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen in Deutschland auf rund 3,7 Millionen. Damit stieg der Bestand an Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland gegenüber dem Vorjahr und auf einen neuen Höchststand.
Bei der Pensionszusage, die auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Direktzusage bezeichnet wird, ist der Arbeitgeber Träger der Versorgung ohne Zwischenschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers. Er sagt den Beschäftigten unmittelbar die Zahlung einer Alters-, Invaliditäts- und/oder Todesfallversorgung zu. Dafür bildet er Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Bei Eintritt des Versorgungsfalls hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Um den Arbeitnehmern die versprochenen Leistungen zahlen zu können, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass ihm im Leistungsfall die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgen.