Zusatz- und Gesamtbeiträge bundesweit geöffneter gesetzlicher Krankenkassen 2025
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich und liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitragssatz wird von den Krankenkassen selbst festgelegt und kann damit je nach Kasse unterschiedlich hoch ausfallen. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent erhebt die Techniker Krankenkasse im Jahr 2025 also insgesamt einen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 17,05 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens ihrer Versicherten.
Die Beiträge der versicherten Personen bemessen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder (§ 226 SGB V) unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Dies ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen werden. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. 2024 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.175 Euro.