Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB - Inanspruchnahme bis 2024
Diese Statistik zeigt eine Zeitreihe zur Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) von 1999 bis 2024. Zum Ende des Jahres 2024 belief sich die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität auf eine Summe von rund 32 Millionen Euro.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität stellt ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems dar, welches den Geschäftsbanken die Möglichkeit bietet, sich gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten und zu einem vorgegebenen Zinssatz Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) von der Zentralbank zu beschaffen. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt und bildet im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems und entspricht ungefähr dem ehemaligen Lombardsatz der Bundesbank.