Sorgerechtsentzüge in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 sprachen die Familiengerichte in Deutschland insgesamt rund 15.400 Sorgerechtsentzüge aus. Damit stieg ihre Zahl das zweite Jahr in Folge. Der Anteil der vollständigen Sorgerechtsentzüge betrug circa 49 Prozent.
Was passiert nach einem Verfahren?
Kommt das Jugendamt bei der Bewertung der Gefährdungssituation zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfebedarf vorliegt, kann eine Inanspruchnahme von Hilfsleistungen auferlegt werden. Bei einer akuten wie auch bei einer latenten Kindeswohlgefährdung kann es zu einer Inobhutnahme des Kindes / des Jugendlichen durch das Jugendamt kommen. Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer sie gefährdenden Situation befinden. Nach Anrufung eines Familiengerichts kann es in schwerwiegenden Fällen zu einem vollständigen oder teilweisen Sorgerechtsentzug kommen.
Was ist Kindeswohlgefährdung?
In der Gesamtbewertung der Gefährdungssituation hat das Jugendamt vier Antwortmöglichkeiten. "Akute Kindeswohlgefährdung" wird angegeben, wenn eine Situation vorliegt, in der eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Kann die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, besteht aber der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder kann diese nicht ausgeschlossen werden, spricht man von der "Latenten Kindeswohlgefährdung". Diese beiden Ergebnisse werden als Gesamtzahl der Kindeswohlgefährdungen ausgewiesen. Zudem kann das Jugendamt zu dem Schluss kommen, dass zwar eine direkte Gefährdung für das Kind nicht vorliegt, aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf besteht. Die vierte Option kann darin bestehen, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein sonstiger bzw. weiterer Hilfebedarf vorliegt.