
Abstimmungsergebnis zum Entschließungsantrag der Union zum Asylrecht 2025
Am 29. Januar bringt die Unions-Fraktion einen Entschließungsantrag zur Verschärfung des Asylrechts in den Bundestag. Die Verschärfung wird als Reaktion auf die Attentate in Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg gewertet. Der Antrag beinhaltet eine dauerhafte Grenzkontrolle, Zurückweisung illegaler Einreisender oder die Ausweisung ausreisepflichtiger Personen. Um den Antrag im Bundestag zu verabschieden, benötigt die Union auch die Stimmen der AfD, dies gilt als umstritten. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz schloss zuletzt eine Zusammenarbeit zwischen der Union und der AfD kategorisch aus.
Schließlich wurde der Entschließungsantrag mit einer Befürwortung von 348 Stimmen im Plenum des Bundestags angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der AfD stimmten dem Antrag zu. Hinzu kamen sechs Zustimmungen von fraktionslosen Abgeordneten, darunter mehrheitlich ehemalige Fraktionsmitglieder der AfD-Fraktion. Entsprechend kann der Antrag nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag am 31. Januar behandelt und zur finalen Abstimmung gebracht werden.
Was ist ein Entschließungsantrag?
Eine Entschließung wird als politische Reaktion auf eine akute Frage betrachtet, die die Bundesregierung zu einem gewissen Verhalten und Handeln auffordern soll. Die Anträge sind rechtlich nicht bindend, sondern eher von politischer Bedeutung. Diese können jedoch zu konkreten Gesetzesabstimmungen führen und entsprechend durch das Plenum des Bundestags verabschiedet werden.