Familiennachzug in Deutschland bis 2023
Im Jahr 2023 reisten rund 103.000 Personen aus Drittstaaten (außerhalb von EU, EWR und Schweiz) zum Zweck des Familiennachzugs nach Deutschland ein. Damit stieg ihre Zahl das dritte Jahr in Folge und auf den höchsten Stand seit 2017.
Der Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung meint den Zuzug von ausländischen Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits in einem anderen Land aufhält oder gemeinsam mit den Familienangehörigen zuziehen will. Er wird in Deutschland im Sinne des Schutzes von Ehe und Familie unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie des Aufenthaltsstatus der bereits im Land befindlichen Person, deren Einkommen und der Sprachkenntnisse der zuziehenden Person(en) geprüft und ggf. gewährt. Dabei umfasst er vor allem die "Kernfamilie", d.h. Ehepartner, minderjährige Kinder und deren Eltern; anderen Familienangehörigen hingegen wird nur in Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.