Fälle und Opfer von Gewalt gegen Polizisten in Deutschland nach Bundesländern 2023
In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2023 rund 9.760 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten mit circa 23.710 Opfern. Damit war Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit der meisten Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte.
Was gilt als Gewalt gegen Polizisten?
In den abgebildeten Zahlen sind folgende Delikte enthalten:
- Mord (§ 211 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Raubdelikte (§§ 249-252, 255, 316a StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB)
- gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (§§ 224, 226, 226a, 231 StGB)
- vorsätzliche einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113, 115 StGB)
- tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 114, 115 StGB)
Gewalt gegen die Polizei und Verfahren gegen Polizisten
Die polizeilich registrierten Fälle von Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten in ganz Deutschland nahmen in den vergangenen Jahren zu. Im Jahr 2023 registrierte die Polizei insgesamt rund 46.200 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte. Andererseits gab es im Jahr 2022 über 5.000 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete. Dabei kam es am Ende allerdings recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im gleichen Jahr nur 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete. Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor.