Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2028
Rentenreserve weiterhin auf hohem Niveau - zum Ende des Jahres 2023 belief sich die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf eine Summe von rund 45 Milliarden Euro. In den kommenden Jahren wird diese Rekordreserve zunächst etwas ansteigen und dann planmäßig reduziert. Grund hierfür sind die demographisch bedingt steigenden Rentenausgaben. Gemäß Schätzungen der DRV wird die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2028 einen Umfang von knapp 9 Milliarden Euro betragen.
Was versteht man unter der Nachhaltigkeitsrücklage?
Gemäß 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI), § 216 müssen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage (bestehend aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind, vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage hat eine große Bedeutung bei der Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geregelt ist dies ebenfalls im SGB VI. Laut § 158 ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage
- das 0,2fache der durchschnittlichen Ausgaben zu eigenen Lasten der Träger der allgemeinen Rentenversicherung für einen Kalendermonat (Mindestrücklage) voraussichtlich unterschreiten oder
- das 1,5fache der in Nummer 1 genannten Ausgaben für einen Kalendermonat (Höchstnachhaltigkeitsrücklage) voraussichtlich übersteigen.
Über die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Als Zweig der deutschen Sozialversicherung bietet die GRV den Bürgern eine Absicherung in Form der Gewährung einer Rente im Alter, bei einer Erwerbsminderung sowie im Falle eines Todes. Die Finanzierung der Renten erfolgt durch die Beitragszahlungen der gesetzlich versicherten Erwerbstätigen sowie durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.