Von Familiengerichten eingeleitete Maßnahmen in Deutschland nach Arten 2023
Im Jahr 2023 sprachen die Familiengerichte in Deutschland 7.810 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Damit war dies die am häufigsten eingeleitete Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung; insgesamt waren es circa 29.400.
Was passiert bei familiengerichtlichen Verfahren?
Familiengerichtliche Maßnahmen können in diesem Kontext als Teil der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden, deren vorderste Ziele die Förderung und der Schutz junger Menschen, der Abbau und Ausgleich von Ungleichheiten sowie die Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Familien sind (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). Bei familiengerichtlichen Maßnahmen entscheidet in diesem Sinne das Familiengericht als erste Instanz, jedoch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Betroffene können sich in solchen Verfahren, sowie bei Jugendstrafverfahren oder Sorgerechtsprozessen bei Ehescheidung, vom Jugendamt helfen und beraten lassen.
Familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB im Überblick
Laut Quelle umfassen die von Familiengerichten eingeleiteten Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe:
- Die Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
- Die Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten (gem. § 1666 Abs. 2 bis 4 BGB)
- Die Ersetzung von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB)
- Die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)
- Die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB)