Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Statista-Grafik zeigt auf Basis von Angaben der Bundesregierung eine Auswahl von Änderungen, die viele Menschen betreffen. So ist zum 1. Januar 2025 der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne gestiegen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die Preise für Benzin können dadurch im Schnitt um drei Cent und für Diesel um 3,1 Cent pro Liter steigen. Wie viel Autofahrerinnen und-fahrer letztlich für den Sprit bezahlen müssen, hängt allerdings auch stark vom Ölpreis und anderen Faktoren ab.
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro. Darüber hinaus wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht – genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien, die ein geringes Einkommen haben.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Die Bundesregierung verlängert außerdem die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.
Folgende in der Grafik nicht aufgeführte Änderungen treten unter anderem auch noch in Kraft: Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis für einen Standardbrief von 0,85 Euro auf 0,95 Euro und eine Postkarte kostet dann 0,95 Euro. Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971 oder später umgetauscht werden, wenn der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 versehen wurde. Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar von 49 Euro auf 58 Euro.