Bereits 2011 entschied sich die Schweiz für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt werden. Darüber hinaus wurde das Verbot von neuen Kernkraftwerken mit der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz angenommen. In der Energiestrategie 2050 wird dieses Vorhaben entsprechend berücksichtigt. Eine Vorlage für einen schnelleren Atomausstieg - das letzte Kraftwerk hätte spätestens 2029 abgeschaltet werden sollen - wurde am 27. November 2016 durch eine Volksabstimmung jedoch abgelehnt.
In der Schweiz ist die Kernenergie nach der Wasserkraft der wichtigste Energielieferant bei der Stromerzeugung. Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz rund 25,3 Terawattstunden Strom in Kernkraftwerken erzeugt. Nachdem der Block 1 des KKB nach drei Jahren Stillstand 2018 wieder in Betrieb ging, stieg entsprechend der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung. Er liegt aber noch unter dem Wert von 2014, als zuletzt alle Kernreaktoren Strom lieferten. Entsprechend der neuen Ausrichtung der Energiepolitik wird sich der Anteil zukünftig verringern; Wasserkraft und erneuerbare Energien sollen für den benötigten Strom sorgen.
Für die Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verantwortlich. Im Jahr 2019 wurden dem Inspektorat insgesamt vier ungeplante Schnellabschaltungen der Reaktoren gemeldet. Es gab insgesamt 30 meldepflichtige Vorkommnisse. Das Inspektorat kam für das Jahr 2019 zur Einschätzung, dass die Schweizer Kernkraftwerke sicher betrieben wurden.
Für die Entsorgung der anfallenden, radioaktiven Abfälle in Kernanlagen sind in der Schweiz die jeweiligen Verursacher verantwortlich. Dies umfasst zum einen die Abfallstoffe aus dem täglichen Betrieb als auch die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen. Die dafür benötigten Mittel werden seit 1984 in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eingezahlt. Die Schätzung über die Kosten für Stilllegung und Entsorgung der Kernanlagen beliefen sich im Jahr 2016 auf etwa 24,3 Milliarden Schweizer Franken. Enthalten sind dabei neben den Kosten für die Kernkraftwerke auch die Ausgaben des Bundes für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin und Forschung. Allein die Kosten für die Entsorgung der Anlage des KKM wurden auf rund 3,06 Milliarden geschätzt.